Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern

Ist für eine Terrassenüberdachung in Bayern eine Baugenehmigung erforderlich? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Größe, Standort und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte Sie achten müssen.
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Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig? Die Grundlagen der BayBO

Die gute Nachricht zuerst: In Bayern dürfen kleinere Terrassenüberdachungen in vielen Fällen genehmigungsfrei gebaut werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO sind Überdachungen ohne Genehmigung möglich, sofern sie bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Wenn diese Bedingungen eingehalten werden, steht Ihrem Bauprojekt nichts im Wege – zumindest, was die Genehmigung betrifft. Dennoch müssen weitere bauliche Vorgaben erfüllt werden, unabhängig davon, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht.

Grenzwerte für genehmigungsfreie Terrassendächer:

  • Maximale überbaute Fläche: Bis zu 30 m².
  • Maximale Tiefe: Bis zu 3 m von der Hauswand entfernt.
  • Mindestabstand zum Nachbargrundstück: 3 m.

Bayernweite Vorschriften für alle Terrassenüberdachungen

Egal, ob genehmigungsfrei oder nicht: Jedes Bauvorhaben muss die allgemeinen Anforderungen der BayBO erfüllen. Dazu zählen insbesondere:

1. Brandschutzmaßnahmen

Stabilität der Stützen: Tragende Konstruktionen müssen so ausgelegt sein, dass sie im Brandfall ausreichend standsicher bleiben. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann nicht nur baurechtliche Konsequenzen haben, sondern birgt auch erhebliche Gefahren für die Bewohner und das Gebäude. Nach Art. 25 (1) BayBO bedeutet dies konkret:

  • Materialwahl: Hochwertige, feuerresistente Materialien wie Stahl oder speziell behandeltes Holz sind erforderlich, um den Anforderungen zu genügen.
  • Konstruktive Ausführung: Die Stützen müssen so dimensioniert und montiert sein, dass sie auch bei extremer Hitze nicht sofort versagen. Dies kann durch Feuerwiderstandsklassen (z. B. F30 oder F60) nachgewiesen werden.
  • Lastabtragung: Neben der Feuersicherheit müssen die Stützen auch für alltägliche Belastungen wie Schnee, Wind oder die Eigenlast des Dachs ausgelegt sein.

Resistenz gegen Flugfeuer und Strahlungswärme

Nach Art. 30 (1) BayBO müssen die Dachmaterialien einer Terrassenüberdachung so gewählt werden, dass sie gegen äußere Brandbeanspruchung durch Flugfeuer oder strahlende Wärme beständig sind. Flugfeuer entsteht beispielsweise bei einem Brand in der Nachbarschaft, wenn Funken auf Ihr Dach gelangen. Strahlungswärme kann durch die Hitzeentwicklung eines angrenzenden Feuers erzeugt werden.

  • Geeignete Materialien: Nicht brennbare Baustoffe wie Glas oder Aluminium sind ideal, da sie weder Feuer fangen noch zur Brandausbreitung beitragen. Spezielles Sicherheitsglas bietet dabei eine Kombination aus Hitzebeständigkeit und Ästhetik.
  • Ungeeignete Materialien: Dachplatten aus Polycarbonat oder einfachem Kunststoff sind in vielen Fällen ungeeignet, da sie leicht entflammbar sind. Falls Kunststoff verwendet wird, muss er mit schwer entflammbaren Eigenschaften (z. B. Klasse B1 nach DIN 4102) ausgestattet sein.
  • Zusätzliche Maßnahmen: Eine feuerhemmende Unterkonstruktion, z. B. aus Stahlprofilen, kann die Sicherheit zusätzlich erhöhen.
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Verhinderung von Brandausbreitung

Ein Kernpunkt der Art. 12 BayBO ist die Anforderung, dass bauliche Anlagen so geplant und errichtet werden, dass Brände und Rauch nicht unkontrolliert entstehen oder sich ausbreiten können. Diese Regelung betrifft auch Terrassenüberdachungen, da sie oft in direktem Kontakt zu Wohnräumen stehen.

  • Brandschutzkonzepte: Eine vorausschauende Planung sollte sicherstellen, dass Brände auf die Entstehungsstelle begrenzt bleiben. Dies kann durch feuerbeständige Abtrennungen und den Einsatz geeigneter Materialien erreicht werden.
  • Entflammbarkeit der Umgebung: Die Anordnung von Pflanzen, Möbeln und Dekorationen unter der Überdachung sollte ebenfalls bedacht werden. Holzstapel oder leicht entflammbare Textilien können als Brandbeschleuniger wirken und die Ausbreitung begünstigen.
  • Luftzirkulation: Offene Bauweisen mit ausreichender Luftzirkulation verhindern die Anhäufung von Rauch, was für die Sicherheit von Bewohnern und Rettungskräften essenziell ist.

Freihaltung von Rettungswegen

Die Art. 12 BayBO regelt zudem, dass Überdachungen keine Rettungswege versperren oder behindern dürfen. Rettungswege sind essenziell, um im Brandfall Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen und den Einsatz von Löschkräften zu ermöglichen.

  • Positionierung der Überdachung: Stellen Sie sicher, dass die Überdachung keine Fenster, Türen oder Zugänge blockiert, die im Ernstfall als Fluchtwege dienen könnten.
  • Ausreichende Breite: Wege, die unter oder neben der Überdachung verlaufen, sollten mindestens die vorgeschriebene Breite für Fluchtwege (oft 1 m oder mehr) einhalten.
  • Feuerwehreinsatz gewährleisten: Auch die Anfahrt und der Zugang für die Feuerwehr dürfen durch die Konstruktion nicht eingeschränkt werden. Dies betrifft insbesondere den Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen oder die Positionierung von Hydranten.
  • Kennzeichnung von Rettungswegen: Bei komplexeren Anlagen kann es sinnvoll sein, Rettungswege durch Schilder oder Markierungen kenntlich zu machen, um im Notfall Orientierung zu bieten.

2. Statik und Stabilität

Die Statik und Stabilität einer Terrassenüberdachung sind wesentliche Sicherheitsaspekte, die in der Planungsphase besondere Beachtung finden müssen. Eine fachgerechte Konstruktion muss so gestaltet sein, dass sie nicht nur alltäglichen Belastungen standhält, sondern auch extremen Wetterbedingungen wie Schneelasten, Sturm oder starkem Wind. Dies ist besonders in Regionen Bayerns von Bedeutung, die regelmäßig von schweren Schneefällen oder heftigen Wetterphänomenen betroffen sind.

3. Einhaltung des Bebauungsplans

Prüfen Sie, ob Ihr Wohngebiet über einen Bebauungsplan verfügt. Manche Gemeinden schränken bauliche Veränderungen ein, auch wenn sie nach der BayBO genehmigungsfrei wären.

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Grenzabstände: Rücksicht auf Nachbarn und öffentliche Flächen

Ein zentraler Aspekt bei der Planung ist der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. In Bayern gilt:

  • Mindestabstand: 3 m zur Nachbargrenze und öffentlichen Flächen.

Unterschreiten Sie diesen Abstand, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn. Diese Zustimmung sollten Sie aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich festhalten und dem Bauamt vorlegen, falls erforderlich.

Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Sollte Ihre geplante Terrassenüberdachung die Grenzwerte überschreiten oder spezielle bauliche Anforderungen aufweisen, wird ein Bauantrag notwendig.

Typische Fälle für eine Genehmigungspflicht:

  • Eine Überdachung größer als 30 m² oder tiefer als 3 m.
  • Bebauung in einem Gebiet mit strengen Auflagen (z. B. Denkmalschutz).
  • Unterschreitung des Mindestabstands ohne Nachbarzustimmung.

Kosten und Aufwand für die Baugenehmigung

Die Gebühren für eine Baugenehmigung variieren je nach Gemeinde, belaufen sich aber meist auf 70 bis 120 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Erstellung notwendiger Unterlagen wie Baupläne oder Statikgutachten.

Zusammenfassung der typischen Kosten:

Kostenfaktor
Preisspanne
Gebühren für den Bauantrag
70–120 €
Bauzeichnungen und Lagepläne
100–300 €
Statiknachweise
200–500 €
Brandschutznachweise (falls nötig)
100–400 €

Unser Tipp: Planen Sie einen kleinen Puffer für unerwartete Ausgaben ein.

Welche Unterlagen sind für den Bauantrag erforderlich?

Damit Ihr Bauantrag reibungslos bearbeitet wird, sollten Sie folgende Dokumente einreichen:

  1. Lageplan des Grundstücks: Markiert die genaue Position der Überdachung.
  2. Detaillierte Bauzeichnungen: Zeigen Maße, Materialien und technische Details.
  3. Statikgutachten: Weist die Stabilität der Konstruktion nach.
  4. Brandschutznachweise (falls nötig): Bestätigt die Einhaltung der Brandschutzauflagen.
  5. Nachbarzustimmung (bei Grenzabstand unter 3 m): Schriftliche Erklärung des Nachbarn.

So klappt’s - Praktische Tipps für eine erfolgreiche Planung

Frühzeitige Beratung einholen

Kontaktieren Sie bereits in der Planungsphase Ihr örtliches Bauamt. So vermeiden Sie spätere Überraschungen und stellen sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Professionelle Unterstützung nutzen

Ein erfahrener Terrassenbauer kennt die baurechtlichen Vorgaben und sorgt für eine fachgerechte Umsetzung. Zudem profitieren Sie von hochwertiger Materialauswahl und präziser Montage.

Nachhaltige Materialien wählen

Entscheiden Sie sich für langlebige und umweltfreundliche Materialien wie Aluminium oder Glas. Diese erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern steigern auch die Wertigkeit Ihrer Immobilie.

Nachbarn einbeziehen

Eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn schafft Vertrauen und verhindert Konflikte. Besonders bei grenznahen Bauten ist dies entscheidend.

Fazit: Sorgenfreie Planung für Ihre Terrassenüberdachung

Die Planung einer Terrassenüberdachung in Bayern erfordert zwar die Berücksichtigung baurechtlicher Vorschriften, ist jedoch mit der richtigen Vorbereitung problemlos umsetzbar. Ob genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig – mit professioneller Unterstützung und frühzeitiger Abstimmung steht Ihrem Traum von einer stilvollen, funktionalen Überdachung nichts im Wege.

Betriebsurlaub vom 23.12.2024 bis 06.01.2025

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